Wer darf Bürgerfunk machen?

Prinzipiell dürfen alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis und der Stadt Aachen den Bürgerfunk bei "Antenne-AC" nutzen und dort ihre selbst gestalteten Beiträge ausstrahlen lassen.
Gesetzlich vorgesehen ist jedoch die Mitwirkung von Gruppen, also von mindestens zwei Personen.
Gruppen, die sich beteiligen wollen, müssen keine besondere Organisationsform haben.
Zwei wichtige Bedingungen für die Mitwirkung am Programm sind, 
- daß die Mitglieder der Bürgerfunkgruppen voll geschäftsfähig sind und 
- im Sendegebiet des Lokalradios wohnen.
Ausgeschlossen von der Programmproduktion sind Gruppen, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen, Parteien und Wählergruppen, Kirchen (als Institution), juristische Personen des öffentlichen Rechts, Mitglieder von Veranstaltergemeinschaften und Mitarbeiter/innen der Lokalradios.
Außerdem muss der Beitrag technische Voraussetzungen erfüllen um ausgestrahlt werden zu können.