Was ist Bürgerfunk?

In Nordrhein-Westfalen strahlen derzeit 45 Lokalradiostationen ihre Programme aus.
Jede dieser Stationen ist laut Landesrundfunkgesetz dazu verpflichtet, eine "Radiostunde" der täglichen Sendezeit für selbstproduzierte Programmbeiträge von Bürgergruppen aus dem Sendegebiet (Regio Aachen) bereitzustellen.
Diese "freie Sendefläche" wird als "Bürgerfunk" bezeichnet. Die Bürgerfunkgruppen sind für Form und Inhalt ihrer Sendungen selbst verantwortlich - es findet keine Zensur statt; rundfunkrechtlich verantwortet wird das Programm jedoch vom Sender.
Für die Mitwirkung am Bürgerfunk spricht das Landesrundfunkgesetz besonders kulturelle Gruppen an, aber auch Schülergruppen und Jugendliche können sich beteiligen. 
Mit der Integration eines offenen und zugangsfreien Programms in ein professionelles Medium, wie das des Lokalradios, ist der Bürgerfunk ein einzigartiges Modell der Bürgerbeteiligung in den Medien in Deutschland.